Erfolgskontrolle von Dämmmaßnahmen an der Fassade
"Die Einführung von Energieausweisen
Bundesrat und Kabinett haben der Einführung von Energieausweisen
zugestimmt. Eigentümer müssen Käufern und neuen Mietern ab dem 1. Juli
2008 auf Verlangen über die Energiebilanz Auskunft geben. Die dena
(Deutsche Energie-Agentur GmbH) hat vor wenigen Tagen energisch gegen eine
preisgünstig Variante der Erstellung des Energieausweises protestiert und
darauf verwiesen, dass Ausweise ungültig sind, die nur den praktischen
oder theoretischen Energieverbrauch eines Gebäudes beinhalten.
siehe
hier
Sie seien
nur gültig, wenn gleichzeitig entsprechende Sanierungsmaßnahmen zum
Wärmeschutz vorgeschlagen werden. Damit hat sich DENA ein Eigentor
geschossen und unbewusst das offen gelegt, um was es hierbei geht. Es geht
vordergründig um eine flächendeckende Sanierung zum Wärmeschutz.
Jede Baumaßnahme bringt Steuereinnahmen. Der Ausweis dient lediglich dazu,
mit gesetzlichen Auflagen die Bürger zu diesen Maßnahmen zu zwingen. (Ein
Trick, dessen sich die Versicherungsbranche bediente, indem sie Briefe an
Bürger verschickte, die nach der Gestaltung von einer amtlichen Behörde
ähnelten, um die Bürger einzuschüchtern und vorschnell zu einem
Vertragsabschluss zu bewegen.)
Es gibt zweifelsfrei eine Reihe von Gebäude, die einen sehr hohen
Wärmeenergieverbrauch haben. Hier besteht auch ein Handlungsbedarf. Ich
denke hier ist auch jeder selbst bemüht, etwas weniger Brennstoff zu
verbrauchen. Dazu bedarf es aber keiner gesetzlichen Zwangsmaßnahmen.
Es gibt ein ganz einfaches Verfahren zu erkennen, ob eine
Sanierungsmaßnahme erfolgreich war. Man vergleicht den Energieverbrauch
vor der Sanierung und nach der Sanierung.
Auf meiner Website unter
http://www.ib-rauch.de/bauphysik/statistwaerme.html habe ich online
ein Formblatt „Statistische Bewertung der nachträglichen Wärmedämmung
einer Fassade“ eingestellt. Je mehr sich hier beteiligen und vergleichbare
Angaben machen, um so genauer können dann die Aussagen mit praktischen
Zahlen untermauert werden, die dann auch veröffentlicht werden.
Wenn Sie bereits eine Wärme-Sanierung durchgeführt haben und erste
Erfahrung sammeln konnten, können Sie anderen, die sich bisher noch nicht
entschieden haben, helfen. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit."
Peter Rauch
Ing.-Büro Rauch
http://www.ib-rauch.de
01. August 2007
DIMaGB unterstützt das Vorhaben von Kollegen Peter Rauch. Warum?
Erfolgskontrolle ist von der Energieeinsparungsverordnung EnEV weder
vorgesehen noch vorgeschrieben. Hauptsache, die Maßnahme wird schön
gerechnet. Viel hat viel zu bringen, auch wenn dem bauphysikalische
Naturgesetze entgegen stehen. Der Sinn kann eigentlich nur darin bestehen,
eine wirtschaftliche Lösung für den Bauherrn / Eigentümer zu finden.
Weiterhin ist es interessant, was die gebaute Praxis hervorbringt. Hierbei
wird es Beispiele geben, wo der Nutzen gegen Nulltendiert, es werden aber
auch Sanierungserfolge gemeldet werden. Nur durch eine gute Dokumentation
kann herausgefunden werden, woran es gelegen haben mag. Dazu gehören
Kenntnisse über den Wandaufbau, die Verbrauchswerterfassung
(Abrechnungsbelege, Lieferscheine, aber auch Verbrauch an Kalt- und
Warmwasser, weil normierte 12,5 kWh/m2a Unfug sind). Gut ist es, Pläne zur
hand zu haben und ein paar (digitale) Fotos.
Beteiligen Sie sich.
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Statistische Bewertung der nachträglichen Wärmedämmung einer Fassade
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