Wärmedämmverbundsysteme
Ein Konflikt zwischen Ästhetik Bauphysik und Ökologie ?
Veranstalter : Initiative Arbeit und Umweltschutz
c/o Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
ARCHITEKTURCENTRUM HAMBURG
Tagung 8. Februar 2005. Eröffnungsreferat
Gerhard Bolten
EINLEITUNG
2003 hat das ArchitekturCentrum ein Kongreß zu Zukunft der Siedlungen aus
den 50er und 60er Jahren veranstaltet. Ein Ergebnis war die Erkenntnis,
daß man sich stärker mit den stadtgestalterischen Folgen der
Umstrukturierung dieser Gebäude auseinandersetzen müsse. Im Mai war ich
vom Initiativkreis "Arbeit und Umweltschutz" gebeten, etwas zu
Perspektiven für die Hamburger Wohnsiedlungen" zu sagen. Weil diese
Äußerungen teilweise kritisch ausfielen, bin ich jetzt geladen und
angekündigt mit einem Referat zu
" Welchen Einfluß haben Wärmedämmverbundsysteme auf das Stadtbild "
Erlauben Sie mir, daß ich mich auch hier zunächst mit den Randbedingungen
und dem Umfeld der Fragestellung befasse.
VERÄNDERUNGEN IM STADTBILD: ALLGEMEIN .
Die Auswirkungen von Wärmedämmfassaden auf Stadtbild und die einzelnen
Gebäude -
insbesondere im Falle von Sanierungen - sind im Allgemeinen schnell
beschrieben :
Gebäude der 50er und 60er Jahre - oft mit einer Backsteinfassade
ausgeführt -
verändern sich durch Maßnahmen nach EnEV häufig stark.
Soweit es sich bei diesen Gebäuden um Architektur mit künstlerischem
Anspruch handelt, haben diese Gebäude den geringen Mitteln der Zeit
entsprechend in der Regel ein
sehr sparsames Dekor - häufig noch sparsamer als bei den Bauten der 20er
Jahren.
Gestalterische Eigenarten liegen oft in Ansätzen zur Minimierung von
Querschnitten.
Meistens sind diese Gebäude eher unauffällig.
Stadtgestalterisch wirksam ist die Häufung gleichartiger, in mittelrotem
Stein ausgeführter Bereiche.
Bei WDV-Fassaden ergeben sich häufig folgende Veränderungen :
- Eine echte, massive Außenhaut ändert sich in eine unechte , angepappte
Außenhaut.
- Rote Steinfassaden ändern sich in weiße, farbige Putzfassaden
- Kleine, strukturierende Details verschwinden
- Fenster versaufen tief in der Fassade.
Die Diagonalansicht solcher Hauszeilen wirkt tot.
- Die Breiten von Fensterprofilen werden plump.
- die ursprünglichen, oft eleganten Fensterteilungen werden verändert. Aus
eine Dreier- Teilung wird eine Zweier- Teilung.( Grindelhochhäuser )
- Der alte Rhythmus der Fenstergliederungen verschwindet.
Daneben gibt es das Problem :
- Veralgung von Fassaden.
Solche veralgten Häuser sehen unattraktiv und ungepflegt aus.
Auf bestimmten Steinen sind Moose, Flechten und Algen dekorativ - auf
Wärmedämmfassaden sicher nicht. ( Wenn man mit Algen und Moosen rechnen
muß, dann muß eigentlich haptisch das Gebäude so etwas vertragen. Unsere
glatten, exakten Baustoffe sind dafür in der Regel ungeeignet )
Ich möchte hier kurz auf die Behauptung eingehen, die Algen bildeten sich,
weil durch die gute Dämmung keine Heizenergie die Fassade aufheizt. Das
ist nur zum Teil richtig.
Wesentlich ist, daß Dämmputze zu wenig Masse haben, um Energie durch
Strahlung von außen aufzunehmen.Wände mit Kerndämmung aber relativ dicker
Außenschale veralgen seltener als Putze.
Im übrigen ist durch Dachüberstände etc dafür zu sorgen, daß eine
Dauerbefeuchtung der Fassaden verhindert wird.
ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN
Diese Feststellungen und die Möglichkeiten von Veränderungen und
Verbesserungen dieser oft negativen gestalterischen Veränderungen müssen
m.E. aber deutlich vor einem allgemeinen Hintergrund gesehen werden.
Ich möchte hinsichtlich der Verpackungseuphorie nicht einfach zur
Tagesordnung übergehen sondern noch einmal deutlich auf das problematische
Umfeld hinweisen, vor dem wir uns mit den Problemen der
Verpackungsarchitektur beschäftigen.
Ziele der Gesetzgebung :
- Reduzierung CO2 Ausstoß
- Geringerer Energieverbrauch, vor allen geringerer Verbrauch nicht
erneuerbarer Ressourcen.
- Ob die Schwankungen der CO2 Belastung wirklich oder in relevanter
Größenordnung mit dem Heizverhalten im Zusammenhang stehen, ist
wissenschaftlich umstritten.
Eine Reduzierung ist aber grundsätzlich nichts Schlimmes.
- Den Energieverbrauch nicht erneuerbarer Energien zu reduzieren, ist auch
sinnvoll.
Ob dies allerdings durch dickere Verpackungen geschehen muß, vor allem, ob
die Regelungen, die im Detail getroffen wurden, haltbar und zumutbar sind,
erscheint mir sehr fraglich.
Ich komme hierauf später.
WO KANN FOSSILE ENERGIE EINGESPART WERDEN ?
WELCHE ZUSAMMENHÄNGE BESTEHEN ZWISCHEN EINSPARUNG UND BAUEN ?
1. Städtebau
- Verdichten
- Lücken schließen
- Verdichten insbesondere im Umfeld von Schnellbahnstationen
- Energiesparende städtebauliche Anordnungen
2. Ertüchtigung Altbauten
Der Bestand gewinnt immer mehr an Bedeutung
- Energieeinsparung beginnt bei der Verdichtung des Bestandes und -
bedingt - bei der Verbesserung des Bestandes
- Energieverschwendung beginnt bei Bauvorhaben im Umland - nicht in
Pinneberg
( Schnellbahnstationen ) aber in Holm-Seppensen
ÄNDERUNGEN AM BESTAND
3. Der Bestand bestimmt unser Stadtbild, genauer unsere Vorstellung von
einer bestimmten Stadt in wesentlichem Maße.
Bestimmte Zonen werden als stadtbildprägend empfunden, obwohl sie nur
einen Bruchteil der Fläche bedecken und einen bestimmten Anteil an der
Nutzfläche betreffen.
Es sind dies die Quartiere in Barmbek und Altona, Eimsbüttel und
Harvestehude, Uhlenhorst..
Daneben natürlich die Innenstadt und das Elbufer.
4. die genannten Bereiche werden wesentlich geprägt durch
a)- Bauten des 19 Jahrhunderts. Putz, Stuck.
b)- Siedlungen der 20er Jahre . Klinker, aber auch Kleinsiedlungen in
Putz. Heimatstil.
c)- Siedlungen aus der Nachkriegszeit 50er /60 er Jahre. Rotstein
Die "Verpackungsindustrie" erläutert zwar schon, wie man die Stuckfassaden
erneuern kann - aber glücklicherweise kommt bisher nur selten jemand auf
die Idee, das auch zu tun.
Ich würde sämtliche Fassaden bis 1914 unter Schutz stellen und
Veränderungen an Fenstern wie an den Fassaden nur nach besonderer Prüfung
zulassen.
Die Bauten der 20er Jahre haben häufig gute Grundrisse, eine relativ gute
Substanz und schlichte, aber im Detail oft differenzierte Details.
Im Grundsatz sind diese Bauten zu schützen, wie auch die meisten
Siedlungsbauten der 30er Jahre.
Schutz der Fassadengliederung, der Fensterprofile, der Eingangstüren.
Möglichst keine Verpackung.
5. Die Bauten der 50er und 60er Jahre sind differenzierter zu sehen.
Sie sind Zeugnis einer bestimmten, auch durch sehr geringe Mittel
geprägten Epoche, die zunächst differenziert und mit Respekt zu betrachten
ist.
Gleichzeitig weisen diese Gebäude oft erhebliche Mängel auf.
Die städtebauliche Anordnung ist häufig problematsisch. Quer stehende
Zeilenbauten an Ausfallstraßen sind nicht mehr zumutbar
Häufig haben die Bauten eine geringe Grundrißqualität.
Meist sind Bäder und Küchen zu klein.
Mangelhafte technische Ausstattung.
Die technische Ausführung ( Schwimmende Estriche, Schallschutz etc )
entspricht nicht heutigen Vorstellungen.
Die Qualität der Fassaden ist sehr unterschiedlich und häufig einfach
schlecht.
Besonders problematisch empfinde ich oft das Verhältnis von Fensterfläche
zur Fassadenfläche.
Die Fensterflächen sind häufig zu klein .
Brüstungen sind so hoch, dass ein Herausschauen aus normaler Sitzposition
nicht möglich ist.
Es gilt diese Schwächen nüchtern zu analysieren, gleichzeitig aber mit
Respekt auch die teilweise gegebenen aesthetischen Qualitäten zu sehen und
pfleglich hiermit umzugehen.
Vor diesem Hintergrund kann ich jedoch grundsätzlich keinen Grund sehen,
warum einzelne Gebäude oder auch ganze Siedlungen nicht umgeformt werden
sollten.
Es gibt auch eigentlich keinen Grund " rote Siedlungen " als rote
Siedlungen zu erhalten -
wenn man gestalterisch auch hier nicht einzelne Elemente betrachtet
sondern gestalterische Gesamtzusammenhänge betrachtet und beeinflussen
kann.
6. Wenn aber Veränderungen durchgeführt werden, dann sollten sie
hinsichtlich der Gesamtform und hinsichtlich ihrer Gestaltqualität gut
sein.
Einige von Ihnen haben neulich im Architekturzentrum die Hinweise von Prof
. Schulze vom Rheinisachen Amt für Denkmalpflege auf sogenannte
Gestaltgesetze gehört.
Grob vereinfacht :
Bestimmte Teile einer Gesamtform können gestaltbestimmend sein, andere
sind von untergeordneter Bedeutung.
Ändert man einzelne Teile, dann ist zu prüfen, ob eine stimmige Gesamtform
entsteht und ob die Veränderung dieses einen Teiles eine Veränderung
sonstiger Teile nahelegt.
Solche Überlegungen sind eine typische gestalterische Aufgabe für
Architekten.
7. Fenster gehören hinsichtlich ihrer Größe und Detailausbildung zu den
gestaltwirksamsten Elementen einer Fassade.
Es ist daher sehr problematisch, zuerst die Fenster als Einzelmaßnahme zu
verändern und dann getrennt über Aufstockungen oder Verpackungen
nachzudenken.
Fensterelemente gehören ( sowohl bauphysikalisch als auch gestalterisch )
nach vorne.
Historisch in Norddeutschland häufig ganz nach vorne.( Kastenfenster )
Für den Straßenraum ist eine solche Anordnung sehr wichtig.
HINWEISE ZU PROBLEMEN DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG.
Im Laufe der letzte Jahre sind die Architekten und Bauherren mit einer
Fülle von Gesetzen und Novellen zur Energieeinsparung konfrontiert worden.
Dazu gibt es amtliche und halbamtliche ( durch Bundesagenturen verbreitete
) Erläuterungen.
Die Texte einschließlich der Normen, auf die Bezug genommen wird, umfassen
mehr als 800 Seiten.
Allein diese Fülle ist ein Skandal und mich wundert wie brav und ohne
lautes Murren die Architektenschaft dies mitmacht.
Dieses Schweigen hängt auch damit zusammen, daß die meisten Architekten
bauphysikalisch nicht sattelfest sind ( das ist ein anderer Beruf ), die
verschiedenen Formen von Wärmefluß und Energiestrahlungen nicht
beherrschen und bei Widerstand sofort als Reaktionäre und ewig Gestrige
abgestempelt werden.
Es ist aber offensichtlich so, daß sowohl die EnEV 2002 oder EnEV 2004
nach wie vor unter Bauphysikern völlig umstritten sind.
Ich halte es für ein Unding, daß dieser Streit auf dem Rücken von
Bauherren und Architekten ausgetragen wird.
Ich kann nur jedem empfehlen, das Heft " Topthema WärmeEnergie",
Sonderheft des VBN, jetzt VBD, des größten deutschen
Bausachverständigenverbandes , zu lesen.
Das Heft kostet 33 € und ist im Fraunhofer IRB Verlag erschienen.
Hier kommen sowohl Prof. Gertis als deutlicher Befürworter der
Verpackungslehre als auch Konrad Fischer als vehemter Kritiker zu Wort.
Das Heft wird Ihr Bewußsein für die Problemhaftigkeit der Verordnung,
insbesondere aber für die Problemhaftigkeit der Wärmedämmfassaden
schärfen.
Lassen Sie mich auf vier Aspekte besonders eingehen, die aus meiner Sicht
die Fragwürdigkeit der EnEV deutlich machen.
1. Nichtberücksichtigung der Klimabedingungen
2. Falsche Rechenansätze
3. Energiebedarfsausweis . Rechtlich unklar.
4. Vielfalt und Unübersichtlichkeit der Bestimmungen
1. Klimabedingungen.
Auf der Insel Mainau wachsen bekanntlich Bananen.
Es ist deshalb aber noch niemand auf die Idee gekommen, noch weiter
südlich am Fuße der Zugspitze Bananen oder Kokussnüsse anzupflanzen.
Das Klima in Blankenese auf der Wasserseite ist sicher anders als in den
schattigen Nordhanglagen an der Babendiekstraße.
Die EnEV kennt aber keine Klimazonen. Das ist offensichtlich Unfug und
widerspricht allem, was sich über Jahrhunderte durch Erfahrung als richtig
und beachtenswert herausgestellt hat.
Die Änderungsverordnung 2004 hat jetzt sehr nebulos ( es werden weitere
Ausführungsbestimmungen folgen ! ) in § 13 ( 6) auf die Möglichkeit einer
Berücksichtigung klimatischer Einflüsse hingewiesen - allerdings nicht in
Bezug auf die Verordnung als solche sondern in Bezug auf den sogenannten
Energiepaß.
Die Bürokratie erzeugt ein Monstrum nach dem anderen.
Halt : es gibt natürlich Hinweise auf Klimazonen .
In der DIN 4108, Teil 2 neu aus 2003. Da sind Klimazonen erwähnt.
Aber ihr Einfluß auf die EnEV -- das ist ein weiteres Thema.
2. Nördlich des Polarkreises gibt es keine Mäuse.
Dies liegt an dem ungünstigen A/V Verhältnis : Außenhaut relativ groß,
Volumen klein.
Diese A/V Verhältnis spielt in der EnEV eine wesentliche Rolle.
Es bildet einen der zentralen Rechenwerte gem. Anhang 2, Tabelle 1 zur
Ermittlung der Transmissionswärmeverluste.
Die anzusetzenden Verlustwerte, die unmittelbar in die Bedarfsberechnungen
einfließen liegen zwischen 0,63 und 1,03. Unterscheiden sich also fast um
den Faktor 2.
Nun liegt z.B. das A/V Verhältnis von 0,6 vor bei folgenden
Gebäudegeometrien
a) 10 m x 10 m x 10 m
oder
b) 10m x 5,71 m x 40 m
oder
c) 8,0m x 6,0 m x 120,0 m
( siehe auch VBN-Heft, Prof.Dr.-Ing.C. Meier "Energiesparverordnung - ein
Mißgriff" )
Niemand wird ernsthaft für diese Gebäude ( wohl möglich einmal in N-S
Richtung ein anderes Mal in O-W Richtung gebaut ) annehmen, sie unterlägen
vergleichbaren Einflüssen aus Einstrahlung und Abstrahlung.
An diesem Beispiel wird deutlich, daß es sich bei den Berechnungen der
Verordnung um eine wilde Mischung zwischen physikalischen Größen und
willkürlichen Festsetzungen handelt.
Ich will das nicht weiter kommentieren. Die Befürworter der
Verpackungslehre werden es nicht glauben wollen : Rechnen Sie, bitte,
nach.
( wenn man eine Relation, eine Verhältniszahl zwischen einer 2.Potenz und
einer 3. Potenz herstellt, wird es immer schwierig )
Eine rechtliche Bestimmung auf einer solchen, mathematisch unsinnigen
Grundlage ist absurd.
3. Der Energiebedarfsausweis.
In einer nicht ganz klaren Mischung zwischen Bundesrecht und Landesrecht (
und EU-Regelungen ) werden bestimmte Ausführungen festgesetzt sowie
bestimmte Bescheinigungen gefordert.
Wer mit der Ausstellung eines Klimapasses ( der offensichtlich zumindest
teilweise auf unsinnigen aber gesetzeskonformen Rechenansätzen beruhen
kann ( siehe oben ) ), wem gegenüber was garantiert , ist unklar und wird
sicher den Gerichten und den Gutachtern zahlreiche
Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
Wer kann wen verklagen, wenn die im "Energiebedarfsausweis" errechneten
Werte in der Praxis nicht eingehalten werden ( weil vor der Südfassade ein
immergrüner städtischer Baum steht ),
oder weil der Mieter in der unteren Wohnung ständig excessiv lüftet ?,
oder weil die zahlreichen möglichen Interpretationen des Rechenwerkes
falsch interpretiert wurden ?
Die Architekten ( haften sie nicht neuerdings 30 Jahre lang für Ihre
Planungen ? ) sollen eine Verordnung umsetzen, die fachlich höchst
umstritten ist, nach Meinung vieler Fachleute zu starken Schäden führen
kann, die Energieeinsparung aber keineswegs garantieren kann.
Nach 30 Jahren wird sich Herr Trittin an nichts mehr erinnern und der
Dämmstoffindustrie wird schon gar nicht beizukommen sein.
Die Kammern sollten Formulare entwickeln, wie sich der Architekt davor
schützen kann, aus diesem Wirrwar haftungsrechtlich in Anspruch genommen
zu werden.
In einem grundsätzlich der EnEV positiv gegenüberstehende Berechnung kommt
der Autor Borsch-Laaks zu dem Ergebnis, daß bei einem bestimmten
Musterhaus der Holzfertigbauindustrie sich bei Berechnungen nach EnEV um
bis zu über 100 % abweichende Ergebnisse ergeben gegenüber den
Ergebnissen, die sich - bei bauphysikalisch im Grundsatz gleichen Annahmen
- ( ohne Diskussion der Unterschiede zwischen Strahlungswärme und
Konvektionswärme ) unter genauerer Berücksichtigung einzelner
Ausführungsdetails ergeben. Was gilt im Zweifelsfall ?
4. Vielfalt und Unübersichtlichkeit der Bestimmungen
Die Art der Bestimmungen und der Rückgriff auf Referenzen ( DIN, Gesetze,
Verordnungen, Ausführungsbestimmungen ) ist nicht praxistauglich.
Sollen Berechnungen nach EnEV überprüft werden, bleibt zunächst nur die
Möglichkeit zu prüfen, ob die Tabellenwerte richtig eingeben wurden.
Es mag dann zwar inhaltlicher Unfug herauskommen, dem Gesetz nach ist aber
alles richtig.
Ich zitiere aus : Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier. "
Energiesparverordnung, ein Mißgriff" in der genannten VBN Zeitschrift,
Seite 95 .
"... es -.,. ergeben sich allein für diesen schmalen bauphysikalischen
Sektor weit über 340 Seiten DIN-Normen und VDI Vorschriften, die
untereinander noch nicht einmal immer kompatibel sind."
Der Staat soll schlanker werden, die Grundlagen der HOAI werden entsorgt
und gleichzeitig sollen sich die Architekten bei geringerer Honorierung
durch einen solchen Wust von Bestimmungen sich durchfressen ?
Zur EnEV gibt es inzwischen 6 halbamtliche "Staffeln " "Auslegungsfragen
zur Energieeinsparverordnung". Nachzulesen u.a. auf den Seiten des DIBT.,
Berlin.
Dort äußern sich Experten ( mit Haftungsausschluß aber quasi amtlich ).
Zur Frage z.B., wie Wintergärten rechnerisch zu berücksichtigen sind, gibt
es eine
14 (!) - seitige Erläuterung der Verordnung, gespickt mit Querverweisen.
Die 6. Staffel wurde von der Fa ZUB, Kassel betreut.
Dort heißt es zu den Erläuterungen : Bei den Antworten handelt es sich um
Auslegungen und Meinungen von verschiedenen Experten, die das Zentrum für
Umweltbewusstes Bauen e.V. kostenlos bereitstellt und keinerlei Haftung
und Gewähr für die technische oder sachliche Richtigkeit übernimmt.
WEITERE BEISPIELE FÜR KONSTRUKTIVE UNGEREIMTHEITEN
Auf die Fragen, die nach Expertenmeinung mit der wenig oder nicht
berücksichtigten Strahlungswärme gegenüber der Konvektionswärme
zusammenhängen, will ich im Detail nicht weiter eingehen.
Drei weitere Bespiele jedoch für konstruktive Probleme und Unstimmigkeiten
1.
Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand und es widerspricht der
Erfahrung, daß ungedämmte, massive Südwände energetisch schlechter
behandelt werden, als gedämmte Fassaden, obwohl die Südwand - auch bei
Bewölkung - ungedämmt erhebliche Energiegewinne aus Sonnenstrahlung
aufnimmt.
Eine GRE Broschüre setzt bei Südwänden einen Strahlungsgewinnkoeffizienten
an - das ist vernünftig.
In der Verordnung fehlt ein solcher Rechenansatz - oder habe ich etwas
überlesen ?
Die "Tabelle 2 des Anhanges 1 der Langfasssung der
Energieeinsparverordnung zur Änderungsverordnung 2004 "führt zwar "Solare
Gewinne" auf, diese beziehen sich aber anscheinend nur auf Fenster, nicht
auf die Wand.
"Anscheinend" heißt, daß auch in der wiederholt überarbeiteten Fassung der
EnEV der Text sprachlich unklar ist.
2.
Ein Dachboden. Gegen das Untergeschoß sehr gut gedämmt. In der Dachfläche
evtl. gedämmt.
Ohne Heizung wird der Raum nach einer Weile kalt werden.
Wenn ich das richtig sehe, ist er fast wie "die frische Luft" zu bewerten.
Offensichtlicher Unfug.( Temperaturkorrekturfaktor 0,8 )
3. Wir bauen Strahlungsheizungen ein.
Die Fenster sind ( leicht ) undicht. Der Raum ist trotzdem behaglich warm.
Er ist in der Realität warm - nicht rechnerisch - vor allem nicht im Sinne
des Gesetzes.
WELCHEN EINFLUSS HAT DIE DÄMMUNG DER AUSSENWÄNDE ?
1. Zunächst : es ist sinnvoll, über Energieeinsparung nachzudenken
2. Es gibt offensichtlich Bauteile, über die sehr effektiv tatsächlich
hohe Energieeinsparungen erreicht werden können.
Dazu gehören
- Dämmungen von Kellerdecken
- Dämmungen von Dachgeschoßdecken
- Gute Fenster
- effektive Heizsysteme
- Rückgewinnung von Abluftwärme
- das Trockenhalten von monolithischen Außenwänden
- Das Dämmen von Nordwänden
3. Dämmt man monolithische Außenwände, dann bringt werden bereits ca 60 %
der Einsparung der Heizenergieverluste über die Wand mit einer Dämmung von
nur 4 cm erreicht. ( Rechnerisch, unter der problematischen Annahme sonst
stationärer Verhätnisse )
4. Da die Außenwände bei konventioneller Bauweise nur 10 % bis 20 % der
Gesamtenergieverluste ausmachen, ist offensichtlich eine Extremdämmung der
Wände Unfug.
5. Es gibt entsprechend Untersuchungen, daß bei verschiedenen
Mietwohnhäusern, mehrgeschossig der Gesamtenergieverbrauch durch das
Einpacken nur um 5% bis 6 % gesunken ist - obwohl der rechnerische U-Wert
auf 40 bis 45 % gesunken ist.
Schlußfolgerung : Man kann vieles machen. Bei massiven, dicken Außenwänden
gehört zur tatsächlichen Energieeinsparung das Verpacken mit Styropor
nicht zwingend dazu.
Das Verpacken von Südwänden ist m.E. sogar fachlich falsch ( sofern die
Wand nicht auf Grund besonderer Umstände dauernd verschattet ist )
BEFREIUNGEN
Ich möchte, bevor wir uns dem zuwenden, was passiert, wenn man ohne
weitere Bedenken die Energieeinsparverordnung übernimmt, die Skeptischen
unter ihnen auf § 17 aufmerksam machen.
Dort heißt es :
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den
Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im
Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand
oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen
Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an
bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden
Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Nutzen Sie ihre Freiheiten und Ihren gesunden Menschenverstand.
Ferner verweise ich auf § 16. Ausnahmen bei "erhaltenswerter Bausubstanz".
RESUMÉ
Das Sparen von Energie ist sinnvoll.
Der rechtliche Hintergrund, vor dem bestimmte Maßnahmen durchgeführt
werden sollen, ist zweifelhaft.
Das Verpacken von Wänden ist zumindest in der Form, wie sie von der
Energieeinsparverordnung nahe gelegt wird, offensichtlich wenig effektiv.
Da das Verpacken einen groben Eingriff in die Fassaden darstellt, sollte
es nur in Einzelfällen durchgeführt werden.
Bestimmte Fassadentypen sollten per Gesetz grundsätzlich geschützt werden
und nur im Ausnahmefall verpackt werden dürfen.
Wo Fassaden durch eine Verpackung verändert werden, kann und muß man man
über ein abgestimmtes formales Konzept nachdenken, das auch grundsätzliche
Veränderungen der Fassade, wie z.B. größere Fenster zuläßt.
Zur Tagung :
Tun wir so, als bescherten uns die Vorschriften zu Energieeinsparung
sinnvollen Ansätze, und greifen von diesen Ansätzen den vermutlich
gestalterisch problematischten heraus : die Verpackung der Fassade :
Was passiert architektonisch und stadtgestalterisch, wenn ich einzelne
oder viele Gebäude einpacke ?
Wie kann ich im Zuge der Verpackung und Umformung evtl. sogar die Gestalt
verbessern.
Der Kollege Streb wird Ihnen hierfür weitere Denkansätze und Beispiele
präsentieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gerhard Bolten
Architekt BDA
öbuv Bausachverständiger ( AKHH )
www.gerhard-bolten.de
zum Autor:
Hamburg
Architekt BDA Dipl.Ing.
Stadtplaner SRL
VBD, VDI
ö.b.u.v. Bausachverständiger
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